Ablauf & Kosten

Was Sie erwartet

Der Beginn einer Psychotherapie ist häufig mit Fragen verbunden: Wie läuft das genau ab? Welche Kosten kommen auf mich zu? Wer übernimmt sie? Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick über den typischen Ablauf einer psychotherapeutischen Behandlung sowie die verschiedenen Möglichkeiten der Kostenübernahme.

 

Unser Ziel ist es, Ihnen Transparenz zu bieten und Ihnen die Orientierung zu erleichtern – damit Sie sich auf das konzentrieren können, was wirklich zählt: Ihre Gesundheit.


Der Ablauf einer Psychotherapie

Der Weg in eine psychotherapeutische Behandlung folgt einem strukturierten Rahmen. Die folgenden Phasen orientieren sich am Leistungskatalog der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen sowie an der Berufsordnung der Psychotherapeut*innen:

 

Psychotherapeutische Sprechstunde

Zu Beginn klären wir im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde, ob eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung vorliegt. Dabei stehen auch die Fragen im Fokus: Ist Psychotherapie angezeigt? Welche Behandlungsform passt?

 

Probatorische Sitzungen

In bis zu vier sogenannten „Probatorik“-Sitzungen haben Sie die Möglichkeit, die Therapeutin oder den Therapeuten besser kennenzulernen. Gleichzeitig dient diese Phase der diagnostischen Einordnung und der gemeinsamen Zielfindung.

 

Kurzzeittherapie (KZT)

Wenn sich eine Therapie als sinnvoll erweist, kann zunächst eine Kurzzeittherapie beantragt werden. Diese umfasst in der Regel 12 bis 24 Sitzungen. Die KZT kann – je nach Entwicklung – in eine Langzeittherapie überführt werden.

 

Langzeittherapie (LZT)

 

Langzeittherapien umfassen bis zu 60 Sitzungen (bei Verhaltenstherapie). Eine Verlängerung ist in begründeten Fällen ist bis zu 80 Sitzungen möglich. Der genaue Verlauf wird individuell abgestimmt.


Kosten & Abrechnungsmöglichkeiten

Die Kostenübernahme einer psychotherapeutischen Behandlung hängt maßgeblich von Ihrem Versicherungsstatus ab. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der gängigen Wege – mit den wichtigsten Informationen kompakt zusammengefasst.

 

Privat versichert (PKV)

Private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung in der Regel vollständig oder anteilig. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP). Bitte klären Sie im Vorfeld, wie viele Sitzungen Ihre Versicherung übernimmt.

 

Beihilfeberechtigte (z.b. Beamte)

Beihilfestellen übernehmen in der Regel einen Teil der Kosten, der Rest wird durch eine private Zusatzversicherung abgedeckt. Es ist ein formeller Antrag erforderlich – wir unterstützen Sie gern bei der Vorbereitung.

 

Selbstzahler:innen

Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, die Behandlung selbst zu finanzieren. Die Kosten richten sich nach der GOP und variieren je nach Aufwand und Sitzungsdauer. Eine Diagnose oder Antragstellung bei der Krankenkasse ist in diesem Fall nicht notwendig.

 

Gesetzlich Versicherte (GKV)

Als Privatpraxis haben wir keine Kassenzulassung. Gesetzlich Versicherte können dennoch unter bestimmten Voraussetzungen über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren behandelt werden – etwa bei langen Wartezeiten auf einen Therapieplatz. Wir beraten Sie gern zu den Voraussetzungen und zur Antragstellung.