Wenn Sie privat krankenversichert oder beihilfeberechtigt sind, können Sie ohne weiteres einen Termin in unserer Privatpraxis vereinbaren. Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung werden in der Regel vollständig von den privaten Krankenkassen und der Beihilfe übernommen. Die tatsächlichen Konditionen hängen vom gewählten Tarif in Ihrer privaten Krankenversicherung und Ihrer individuellen Vertragsgestaltung ab. Wir empfehlen Ihnen, sich vor Beginn der Behandlung direkt bei Ihrer Versicherung über die Erstattungsmöglichkeiten zu informieren.
Unsere Abrechnung orientiert sich an den Empfehlungen des Berufsverbands der Bundespsychotherapeutenkammer
Die psychotherapeutischen Leistungen in unserer Praxis werden nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) abgerechnet. Dabei halten wir uns an die aktuellen Abrechnungsempfehlungen der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK).
In der Regel werden die Kosten für folgende Leistungen vollständig übernommen:
Probatorische Sitzungen (Diagnostik, Kennenlernen)
Kurzzeit- oder Langzeittherapie nach Antragstellung
Hinweis: Einige Versicherungen erstatten nur eine begrenzte Anzahl von Sitzungen pro Jahr oder verlangen vorab einen formellen Antrag. Bitte prüfen Sie Ihre Vertragsbedingungen oder lassen Sie sich von Ihrer Versicherung schriftlich bestätigen, was abgedeckt ist.
Je nach Versicherung kann die Beantragung einer Psychotherapie unterschiedlich ablaufen. In der Regeln beantragen wir zunächst eine Kurzzeittherapie für unsere Behandlung.
Für die Kurzzeittherapie haben viele private Versicherungen ein zweiseitiges Formblatt, dass durch den/die Therapeut:in ausgefüllt werden muss. In einigen Fällen genügt auch ein formloser Antrag bzw. eine reine mündliche Ankündigung. Hingegen ist bei manchen Versicherern sogar ein Gutachterverfahren mit psychotherapeutischen Bericht vorgeschaltet. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Versicherer, welche Formalitäten notwendig für die Beantragung einer Kurzzeittherapie sind bzw. welche Dokumente eingereicht werden müssen.
Bei der Beihilfe gibt es für die Beantragung der Kurzzeittherapie und Langzeittherapie entsprechende Antragsunterlagen. Bitte fordern Sie diese Formulare für die Antragstellung der Therapie selbstständig an.
Wir unterstützen Sie gern bei der Antragstellung und stellen die notwendigen Unterlagen zeitnah zur Verfügung.
Als privatversicherte Patientin oder Patient haben Sie in der Regel Anspruch auf eine umfassende psychotherapeutische Behandlung. Die Abrechnung erfolgt dabei nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP). Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Leistungen, die im Rahmen der Psychotherapie üblicherweise erbracht und von den privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe übernommen werden. So erhalten Sie eine transparente Orientierung über Ablauf, Umfang und mögliche Kosten der Behandlung.
Die psychotherapeutische Behandlung besteht im Wesentlichen aus regelmäßigen Einzelsitzungen. Eine psychotherapeutische Sitzung (GOP 870 bzw. 812a) hat eine Dauer von 50 Minuten. In der Regel findet sie einmal pro Woche statt. In jeder Sitzung wird der aktuelle psychische Befund erhoben (GOP 801a).
Kostenüberblick je Sitzung:
GOP | Leistungen | Preis |
870 | Verhaltenstherapie | 100,55 |
812a | Psychotherapeutische Kurzzeittherapie | 134,06 |
801a | Aktueller psychischer Befund | 33,52 |
Zu Beginn der Behandlung steht eine gründliche diagnostische Einschätzung. Diese umfasst in der Regel die Erfassung der biographischen Anamnese (860a), sowie einer störungsspezifischen Testdiagnostik (855a). In einigen Fällen ist auch die Durchführung eines strukturierten klinischen Interviews notwendig (855a).
Kostenüberblick je Leistung:
GOP | Leistungen | Preis |
860a | Biographische Anamnese | 123,34 |
855a | Psychologische Testbatterie | 75,75 |
855a | Klinisches Interview (pro Modul) | 75,75 |
Neben den regulären Sitzungen können im Verlauf der Therapie weitere unterstützende Leistungen notwendig sein. Dazu zählen vor allem zu Beginn der Behandlung die Erstellung eines verfahrensspezifischen Berichts an den Gutachter (GOP 85a), sowie die Einleitung einer Psychotherapie (GOP 808). Des Weiteren kann eine konsiliarische Erörterung mit dem/der Hausarzt:in oder dem/der Psychiater:in (GOP 60) oder die Erstellung eines Krankheitsberichtes (GOP 75). Ebenso kann die Einbindung einer digitalen Gesundheitsanwendung (DiGAs) sinnvoll sein (GOP 804a). Weitere Leistungen können eine vertiefte Exploration als Fortführung der biographischen Anamnese (GOP 807a) oder eine eingehende psychotherapeutische Beratung einer Bezugsperson (GOP 817a) sein.
Kostenüberblick je Leistung:
GOP | Leistungen | Preis |
85a | Erstellung eines verfahrensspezifischen Berichts | 67,03 |
808 | Einleitung einer Psychotherapie | 53,62 |
60 | Konsiliarische Erörterung | 16,09 |
75 | Erstellung eines Krankheitsberichtes | 17,43 |
804a | Einbindung einer digitalen Gesundheitsanwendung | 20,11 |
807a | Vertiefte Exploration als Fortführung der biographischen Anamnese | 53,62 |
817a | Eingehende psychotherapeutische Beratung einer Bezugsperson | 24,13 |
Sie überlegen, ob eine psychotherapeutische Behandlung für Sie in Frage kommt? Schreiben Sie uns ganz unverbindlich, wir beraten Sie gern persönlich.