Psychotherapie kann auch ohne Kostenerstattung durch eine Krankenversicherung in Anspruch genommen werden. Als Selbstzahler:in entscheiden Sie sich bewusst für eine individuelle, flexible und diskrete Behandlung in unserer Privatpraxis – ohne Wartezeiten oder Antragsverfahren. Die Kosten tragen Sie selbst.
Die Entscheidung dafür, eine Psychotherapie als eine Selbstzahlerleistung durchzuführen beruht häufig auf dem Wunsch nach Unabhängigkeit und einem individuellen Behandlungsrahmen. Im Folgenden finden Sie einige Aspekte, die Patient:innen in diesem Zusammenhang besonders schätzen.
Kein bürokratischer Aufwand (keine Gutachten, kein Antrag)
Sofortige Terminvergabe möglich
Absolute Diskretion – keine Mitteilung an Versicherungen oder Behörden
Individuelle Gestaltung von Sitzungsfrequenz und Dauer
Die Honorare für Selbstzahler:innen haben wir an die Kosten der privaten Krankenversicherungen und Beihilfe angeglichen. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP). In unserer Praxis halten wir uns an die Abrechnungsempfehlungen der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK).
Im Folgenden geben wir Ihnen einen transparenten Überblick von die Kosten je nach Therapiephase. Zunächst erfolgt ein Erstgespräch zur Indikationsklärung. Anschließend gibt es 4 probatorische Sitzungen. Danach beginnt die Therapie mit der Kurzzeittherapie, von der 1. bis zur 24. Sitzung. Ab der 25. Sitzung beginnt die Langzeittherapie.
Überblick Hauptkosten:
Therapiephase | Leistungen | Kosten in € |
Erstgespräch | Psychotherapeutische Sprechstunde (2,3) | 134,06 |
Probatorik (je Sitzung) | Verhaltenstherapie (2,3) | 100,55 |
Aktueller psychischer Befund (2,3) | 33,52 | |
Kurzzeittherapie (je Sitzung) | Verhaltenstherapie (3,0) | 131,15 |
Aktueller psychischer Befund (2,3) | 33,52 | |
Langzeittherapie (je Sitzung) | Verhaltenstherapie (2,3) | 100,55 |
Aktueller psychischer Befund (2,3) | 33,52 |
Überblick Diagnostische Leistungen:
Zu Beginn der Behandlung steht eine gründliche diagnostische Einschätzung. Diese umfasst in der Regel die Erfassung der biographischen Anamnese (860a), sowie einer störungsspezifischen Testdiagnostik (855a). In einigen Fällen ist auch die Durchführung eines strukturierten klinischen Interviews notwendig (855a).
Kostenüberblick je Leistung:
GOP | Leistungen | Preis |
860a | Biographische Anamnese | 123,34 |
855a | Psychologische Testbatterie | 75,75 |
855a | Klinisches Interview (pro Modul) | 75,75 |
Überblick weitere Leistungen:
Neben den regulären Sitzungen und der Diagnostik können im Verlauf der Therapie weitere unterstützende Leistungen notwendig sein. Dazu kann zum Beispiel eine konsiliarische Erörterung mit dem/der Hausarzt:in oder dem/der Psychiater:in (GOP 60) oder die Erstellung eines Krankheitsberichtes (GOP 75) zählen. Ebenso kann die Einbindung einer digitalen Gesundheitsanwendung (DiGAs) sinnvoll sein (GOP 804a). Weitere Leistungen können eine vertiefte Exploration als Fortführung der biographischen Anamnese (GOP 807a) oder eine eingehende psychotherapeutische Beratung einer Bezugsperson (GOP 817a) sein.
Kostenüberblick weitere Leistungen:
GOP | Leistungen | Preis |
60 | Konsiliarische Erörterung | 16,09 |
75 | Erstellung eines Krankheitsberichtes | 17,43 |
804a | Einbindung einer digitalen Gesundheitsanwendung | 20,11 |
807a | Vertiefte Exploration als Fortführung der biographischen Anamnese | 53,62 |
817a | Eingehende psychotherapeutische Beratung einer Bezugsperson | 24,13 |
Sie überlegen, ob eine psychotherapeutische Behandlung für Sie in Frage kommt? Schreiben Sie uns ganz unverbindlich, wir beraten Sie gern persönlich.