Der Beginn einer Psychotherapie wirft häufig viele Fragen auf - sowohl organisatorischer als auch inhaltlicher Art. Um Ihnen die Orientierung zu erleichtern, haben wir auf dieser Seite Antworten auf häufig gestellte Fragen zusammengestellt. So erhalten Sie einen ersten Überblick über wichtige Voraussetzungen, Abläufe und Möglichkeiten in unserer Praxis.
Ambulante Psychotherapie ist ein wissenschaftlich anerkanntes Behandlungsverfahren zur Linderung oder Heilung psychischer Beschwerden, das in der Regel in einer psychotherapeutischen Praxis stattfindet. Im Gegensatz zur stationären Behandlung erfolgt die Therapie ohne Aufnahme in eine Klinik. Sie kommen zu regelmäßigen Sitzungen in unsere Praxis und kehren danach in Ihren Alltag zurück. Ziel ist es, gemeinsam mit der Therapeutin oder dem Therapeuten neue Perspektiven, Bewältigungsstrategien und Veränderungsmöglichkeiten zu erarbeiten. Die Behandlung ist individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten und orientiert sich an Ihren persönlichen Zielen.
Eine ambulante Psychotherapie ist dann sinnvoll, wenn psychische Belastungen den Alltag, das Berufsleben oder zwischenmenschliche Beziehungen spürbar beeinträchtigen. Das kann sich in Form von anhaltender Niedergeschlagenheit, Ängsten, innerer Unruhe, Schlafstörungen, Erschöpfung oder Konflikten äußern. Auch bei belastenden Lebensereignissen, chronischem Stress oder dem Wunsch nach persönlicher Weiterentwicklung kann eine Psychotherapie hilfreich sein. Je früher Sie Unterstützung in Anspruch nehmen, desto besser lassen sich Beschwerden verstehen und behandeln.
In unserer Praxis bieten wir zwei wissenschaftlich anerkannte Verfahren der Psychotherapie an: die Verhaltenstherapie (VT) und die Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (TP). Die Verhaltenstherapie konzentriert sich darauf, aktuelle Denk- und Verhaltensmuster zu erkennen und gezielt zu verändern. Sie ist lösungs- und handlungsorientiert und vermittelt praktische Strategien zur Bewältigung von Problemen. Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie setzt stärker an unbewussten inneren Konflikten und Erfahrungen aus der Lebensgeschichte an, die das heutige Erleben und Verhalten beeinflussen. Sie hilft, tiefere Zusammenhänge zu verstehen und emotionale Blockaden zu lösen. Beide Verfahren werden individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt und können einzeln oder – je nach Indikation – auch in Kombination Anwendung finden.
Niemand, außer Sie selbst. Psychotherapeut:innen unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht.
Die Dauer einer ambulanten Psychotherapie hängt von der individuellen Situation und dem gewählten Therapieverfahren ab. In der Regel umfasst eine Kurzzeittherapie 12 bis 24 Sitzungen, während eine Langzeittherapie bis zu 80 Sitzungen beinhalten kann. Die Sitzungen finden meist einmal wöchentlich statt und dauern jeweils 50 Minuten. Umfang und Verlauf der Therapie werden gemeinsam mit der Therapeutin oder dem Therapeuten abgestimmt und regelmäßig überprüft.
Ja, Sie können eine Psychotherapie grundsätzlich jederzeit beenden – es besteht keine Verpflichtung, die gesamte Behandlung durchzuführen. Allerdings empfiehlt es sich, einen geplanten Ausstieg offen in der Sitzung anzusprechen, damit eine gemeinsame Reflexion und ggf. ein strukturierter Abschluss möglich sind. Ein geordneter Abschluss hilft dabei, das Erreichte zu sichern und offene Fragen zu klären.
Eine ambulante Psychotherapie verläuft in mehreren Phasen, die aufeinander aufbauen:
Erstgespräch:
Das erste Kennenlernen dient der Orientierung – Sie schildern Ihre
Beschwerden und Erwartungen, wir klären gemeinsam, ob eine
Psychotherapie sinnvoll und möglich ist.
Probatorische Sitzungen:
In zwei bis vier Sitzungen wird Ihre Situation diagnostisch
eingeordnet. Gleichzeitig prüfen beide Seiten, ob eine vertrauensvolle
Zusammenarbeit möglich ist. Am Ende dieser Phase wird – bei gesetzlich
Versicherten – ein Antrag auf Kurzzeit- oder Langzeittherapie gestellt.
Kurzzeittherapie (KZT):
Diese Phase umfasst zunächst 24 Sitzungen. Die Kurzzeittherapie eignet
sich für klar umrissene Fragestellungen oder zur weiteren Diagnostik und
Therapieplanung.
Langzeittherapie (LZT):
Bei komplexeren oder chronischen psychischen Erkrankungen kann eine
Langzeittherapie sinnvoll sein. Je nach Verfahren sind zwischen 60 und
100 Sitzungen möglich, bei Bedarf auch mehr. Umfang und Dauer richten
sich nach dem individuellen Bedarf und der Kostenträgersituation. Die Therapie wird regelmäßig gemeinsam reflektiert und angepasst.
Ja, eine Therapie kann grundsätzlich pausiert werden, z. B. aus gesundheitlichen, beruflichen oder privaten Gründen. Wichtig ist, dass die Pause rechtzeitig mit der Therapeutin oder dem Therapeuten abgesprochen wird, damit der therapeutische Prozess sinnvoll geplant und später wieder aufgenommen werden kann. Bitte beachten Sie: Bei längeren Unterbrechungen kann es sein, dass die Kostenzusage der Versicherung oder Beihilfe neu geprüft werden muss. Wir beraten Sie dazu gerne individuell.
Ja, wir bieten psychotherapeutische Sitzungen auch online per datenschutzkonformer Videoverbindung an. So können Sie die Therapie flexibel von zu Hause aus fortsetzen – z. B. bei längeren Anfahrtswegen, Krankheit oder besonderen Lebensumständen. Ob eine Videositzung im Einzelfall möglich und sinnvoll ist, besprechen wir individuell mit Ihnen.
Der Erstkontakt mit unserer Praxis kann auf verschiedenen Wegen erfolgen: Sie können uns über das Kontaktformular auf unserer Homepage oder telefonisch unter 0511 533 41 67 erreichen. Nach Ihrer Kontaktaufnahme melden wir uns zeitnah zurück, um erste Fragen zu klären und – sofern freie Kapazitäten bestehen – einen Termin für ein Erstgespräch zu vereinbaren. Dieses dient dem gegenseitigen Kennenlernen und einer ersten Einschätzung, ob eine psychotherapeutische Behandlung sinnvoll und möglich ist.
Um einen Termin für ein Erstgespräch zu erhalten, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf – entweder über das Kontaktformular, telefonisch oder über Doctolib. Wenn Kapazitäten vorhanden sind, vereinbaren wir zeitnah einen Termin mit Ihnen. Im Erstgespräch klären wir gemeinsam, ob eine psychotherapeutische Behandlung in unserer Praxis sinnvoll und möglich ist. Sollte aktuell kein Platz frei sein, informieren wir Sie gerne über Wartelisten oder alternative Optionen.
In der Regel müssen Sie zum Erstgespräch nichts mitbringen. Falls Sie jedoch bereits in stationärer oder ambulanter Behandlung waren, können Befundberichte oder Entlassungsbriefe hilfreich sein, um sich ein umfassenderes Bild Ihrer Vorgeschichte zu machen. Diese Unterlagen sind jedoch nicht zwingend erforderlich – im Mittelpunkt steht zunächst das persönliche Gespräch.
Die erste Sitzung dient dem gegenseitigen Kennenlernen und einer ersten Einschätzung Ihrer aktuellen Situation. Sie haben Raum, über Ihre Anliegen, Beschwerden und Erwartungen zu sprechen. Gleichzeitig erhalten Sie Informationen über das therapeutische Vorgehen, die Rahmenbedingungen und die nächsten Schritte. Es ist ganz normal, wenn zu Beginn noch nicht alle Fragen geklärt sind – die erste Sitzung ist ein Einstieg in einen gemeinsamen Prozess.
Die probatorischen Sitzungen finden am Beginn einer Psychotherapie statt – in der Regel umfasst die Probatorik zwei bis fünf Sitzungen. Sie dienen dem gegenseitigen Kennenlernen, der diagnostischen Einschätzung und der gemeinsamen Entscheidung, ob eine Therapie aufgenommen wird. In dieser Phase können Sie prüfen, ob Sie sich mit der Therapeutin oder dem Therapeuten wohlfühlen, und offene Fragen klären. Erst nach Abschluss der Probatorik wird ein Antrag auf Psychotherapie gestellt.
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Eine vertrauensvolle therapeutische Beziehung ist ein wichtiger Faktor für den Erfolg der Behandlung. Wenn Sie das Gefühl haben, dass „die Chemie nicht stimmt“ oder Ihre Anliegen nicht gut aufgehoben sind, können Sie dies offen ansprechen. In der Regel ist es sinnvoll, zunächst ein klärendes Gespräch zu führen – manchmal lassen sich Missverständnisse dadurch ausräumen. Sollte sich dennoch das Gefühl bestätigen, unterstützen wir Sie gerne bei der Suche nach einer passenden Alternative.
Je nach Ziel der Diagnostik unterscheiden wir zwei Vorgehensweisen: Im Rahmen einer beginnenden Psychotherapie dient die Diagnostik dazu, Beschwerden besser zu verstehen, eine fundierte Einschätzung zu ermöglichen und die Therapie individuell zu planen. Dabei kommen sowohl störungsübergreifende als auch störungsspezifische Fragebögen sowie bei Bedarf strukturierte klinische Interviews zum Einsatz. Bei reinen Abklärungen ohne anschließende Therapie, z. B. bei der Frage nach einer ADHS-Diagnose, steht die differenzierte Beurteilung einzelner Fragestellungen im Vordergrund. Auch hier nutzen wir bewährte testpsychologische Verfahren, jedoch mit dem alleinigen Ziel der Diagnosefindung. In beiden Fällen werden die Ergebnisse sorgfältig ausgewertet und mit Ihnen persönlich besprochen.
In der Diagnostik kommen sowohl störungsübergreifende als auch störungsspezifische Fragebögen zum Einsatz, etwa zu Depression, Angst, Stress oder Persönlichkeitsaspekten. Ergänzend nutzen wir bei Bedarf strukturierte klinische Interviews, um eine fundierte diagnostische Einschätzung zu ermöglichen. Die Verfahren helfen dabei, Ihre Situation umfassend zu verstehen und eine gezielte Therapieplanung vorzunehmen – alle Ergebnisse werden selbstverständlich mit Ihnen besprochen.
Ja, in bestimmten Fällen ist es möglich, eine psychologische Diagnostik ausschließlich zur Abklärung durchzuführen – also ohne anschließende psychotherapeutische Behandlung. Dies betrifft vor allem Fragestellungen wie eine mögliche Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) oder eine Autismus-Spektrum-Störung, bei denen häufig eine gezielte, diagnostische Einschätzung gewünscht wird – z. B. für berufliche, schulische oder medizinische Fragestellungen. Bei anderen psychischen Erkrankungen steht in der Regel eine anschließende therapeutische Begleitung im Vordergrund, sodass eine reine Diagnostik ohne Therapie meist nicht sinnvoll ist. Sollten Sie unsicher sein, ob in Ihrem Fall eine ausschließliche Diagnostik infrage kommt, beraten wir Sie gerne persönlich.
Die Dauer des diagnostischen Prozesses hängt vom Ziel der Diagnostik ab. Im Rahmen einer beginnenden Psychotherapie erstreckt sich die Diagnostik meist über die probatorischen Sitzungen, also etwa zwei bis vier Termine. Bei ausschließlicher Diagnostik – z. B. bei ADHS oder Autismus – kann der Prozess einige Sitzungen umfassen, abhängig von Fragestellung, Testumfang und Auswertung. In der Regel erhalten Sie die Ergebnisse innerhalb weniger Wochen nach dem Erstgespräch. Wir besprechen den Ablauf individuell mit Ihnen und stimmen die weiteren Schritte gemeinsam ab.
Im Rahmen einer regulären Psychotherapie erfolgt die Rückmeldung zur Diagnostik in der Regel im persönlichen Gespräch. Ein ausführlicher schriftlicher Befund ist hier nicht vorgesehen, da der Fokus auf dem therapeutischen Prozess liegt und Inhalte fortlaufend besprochen werden. Bei einer ausschließlichen Diagnostik, z. B. zur Abklärung von ADHS, kann auf Wunsch ein schriftlicher Befundbericht erstellt werden. Dieser ist nicht im Grundhonorar enthalten und wird nach der Ziffer 85a (nach GOP) berechnet – abhängig vom Zeitaufwand für Auswertung und Formulierung. Über die voraussichtlichen Kosten informieren wir Sie gerne im Vorfeld.
Die Kostenübernahme hängt von Ihrer Versicherungsart ab:
Gesetzlich Versicherte:
In der Regel werden die Kosten von der Krankenkasse
übernommen, wenn die Psychotherapeutin oder der Psychotherapeut eine
Kassenzulassung hat. In Privatpraxen kann unter bestimmten
Voraussetzungen eine Kostenerstattung beantragt werden.
Privat Versicherte:
Private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten meist
ganz oder teilweise, abhängig von Ihrem individuellen Tarif. Wir
empfehlen, vor Beginn der Therapie Rücksprache mit Ihrer Versicherung zu halten.
Beihilfeberechtigte:
Auch hier werden die
Kosten in der Regel übernommen, allerdings gelten je nach Bundesland
unterschiedliche Vorgaben.
Selbstzahler:innen:
Sie können die Kosten für die Therapie auch selbst tragen. In diesem Fall
ist keine Genehmigung durch eine Kasse erforderlich, und die Termine
können meist kurzfristiger und flexibler vereinbart werden. Gerne beraten wir Sie persönlich zu den für Sie geltenden Möglichkeiten.
Die Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen (PKV) und Beihilfe richtet sich nach Ihrem individuellen Tarif bzw. den Beihilfevorgaben Ihres Bundeslandes. Wir rechnen unsere Leistungen nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP/GOÄ) ab und orientieren uns dabei an den Abrechnungsempfehlungen der Bundespsychotherapeutenkammer. In vielen Fällen übernehmen PKV und Beihilfe die Kosten vollständig, es gibt aber auch Tarife mit Eigenanteilen oder Leistungsgrenzen. Beispiele: 30 Sitzungen zu 100 % Erstattung, danach anteilige Kostenübernahme. 52 Sitzungen pro Jahr zu 80 % Erstattung, Rest ist selbst zu zahlen. Wir empfehlen Ihnen, vor Therapiebeginn Ihren Versicherungsvertrag zu prüfen oder direkt bei Ihrer Versicherung nachzufragen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Klärung offener Fragen oder bei der Antragstellung.
Die Anforderungen für die Antragstellung unterscheiden sich je nach Versicherung und Tarif teils erheblich. In der Regel stellen die privaten Krankenversicherungen sowie die Beihilfestellen ein Formblatt zur Beantragung einer Kurzzeit- oder Langzeittherapie zur Verfügung, das von der Therapeutin oder dem Therapeuten ausgefüllt wird. Zusätzlich wird häufig ein Konsiliarbericht benötigt – eine ärztliche Bescheinigung (z. B. vom Hausarzt). Da die Vorgaben variieren, empfehlen wir, sich vor Therapiebeginn direkt bei Ihrer Krankenkasse oder Beihilfestelle nach den konkreten Anforderungen zu erkundigen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Zusammenstellung der Unterlagen.
Ein Konsiliarbericht ist eine ärztliche Bescheinigung, die vor Beginn einer Psychotherapie eingeholt werden muss. In diesem Bericht bestätigt eine Ärztin oder ein Arzt – meist der Hausarzt –, dass keine vorrangig körperlichen Ursachen für die psychischen Beschwerden vorliegen und dass aus ärztlicher Sicht eine Psychotherapie angezeigt ist. Der Bericht ist insbesondere für den Antrag bei der Krankenkasse oder privaten Versicherung erforderlich und dient der medizinischen Absicherung des psychotherapeutischen Vorgehens.
Wenn sich im Verlauf zeigt, dass weitere Sitzungen notwendig sind, kann ein Verlängerungsantrag gestellt werden. Dieser wird von der Therapeutin oder dem Therapeuten begründet und – je nach Versicherung – bei der Krankenkasse oder privaten Versicherung eingereicht. Nach Bewilligung kann die Therapie fortgesetzt werden.
Die Übernahme probatorischer Sitzungen hängt von Ihrer Versicherung ab:
Private Krankenversicherung und Beihilfe:
In unserer Privatpraxis werden probatorische Sitzungen in der Regel antragslos übernommen. Sie dienen der diagnostischen Einschätzung und der Entscheidung über eine mögliche Therapie – meist sind bis zu fünf Sitzungen vorgesehen.
Gesetzliche Krankenkasse (im Kostenerstattungsverfahren):
Hier müssen auch die probatorischen Sitzungen vorab beantragt und genehmigt werden. Eine Kostenerstattung ist nur möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind und keine zeitnahe Behandlung bei kassenzugelassenen
Therapeut:innen verfügbar ist. Wir beraten Sie gerne zu den Details und unterstützen Sie bei der Antragstellung.
Ja, viele private Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernehmen die Kosten für psychotherapeutische Sitzungen per Video – vorausgesetzt, die Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) bzw. der GOÄ abgerechnet und die Sitzungen entsprechen den fachlichen Standards. Die Voraussetzungen und der Umfang der Erstattung können jedoch je nach Versicherer und Tarif unterschiedlich sein. In der Regel ist eine Videobehandlung im Rahmen einer genehmigten Psychotherapie möglich – ob als Teil einer Kurzzeit- oder Langzeittherapie. Wir empfehlen, vorab mit Ihrer Versicherung bzw. Beihilfestelle zu klären, ob Online-Sitzungen ausdrücklich in Ihrem Tarif enthalten sind. Gerne unterstützen wir Sie bei Rückfragen oder bei der Formulierung eines entsprechenden Antrags.
In der Regel übernehmen weder private Krankenversicherungen noch die Beihilfe die Kosten für Paar- oder Ehetherapie. Diese Leistungen gelten nicht als psychotherapeutische Heilbehandlungen im engeren Sinne und werden daher nicht rückerstattet. Paartherapie wird meist nach GOP/GOÄ als Selbstzahlerleistung angeboten und individuell abgerechnet. Ausnahme: Wenn eine oder beide Personen an einer psychischen Störung mit Krankheitswert teilnehmen (z. B. Depression, Angststörung), kann eine Mitbehandlung im Rahmen einer individuellen Therapie ermöglicht werden – eventuell in Kombination mit einer Einzeltherapie für die betroffene Person.
Ja, private Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernehmen in der Regel die Kosten für Gruppentherapie, sofern eine psychische Erkrankung mit Behandlungsbedarf vorliegt und die Therapie nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP/GOÄ) abgerechnet wird. Gruppentherapie ist ein wissenschaftlich anerkanntes Verfahren und kann z. B. bei Depressionen, Ängsten oder Persönlichkeitsstörungen sehr wirksam sein. Der Umfang der Erstattung hängt vom jeweiligen Versicherungstarif bzw. den Beihilfevorgaben ab. Wir empfehlen, vor Therapiebeginn mit Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle Rücksprache zu halten. Bei der Klärung und Antragstellung unterstützen wir Sie gerne.
Ja, für Berichte, Atteste oder schriftliche Stellungnahmen, die über die reguläre psychotherapeutische Behandlung hinausgehen (z. B. für Gutachten, Schul-, Arbeits- oder Versicherungszwecke), können zusätzliche Kosten anfallen. Diese Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP/GOÄ) abgerechnet – z. B. mit der Ziffer 85a für schriftliche Ausarbeitungen. Die Höhe richtet sich nach dem zeitlichen Aufwand und wird vorab mit Ihnen abgestimmt. Selbstverständlich erhalten Sie auf Wunsch eine transparente Kostenaufstellung.
Ja, als privat Versicherte:r treten Sie in der Regel zunächst in Vorleistung. Das bedeutet: Sie erhalten eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP/GOÄ), begleichen diese selbst und reichen sie anschließend bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle zur Erstattung ein. Der Erstattungszeitraum variiert je nach Versicherung, beträgt aber meist wenige Wochen. Wir stellen Ihnen die Rechnungen so aus, dass sie den formalen Anforderungen der Versicherungen entsprechen.
Einige private Krankenversicherungen und Beihilfestellen begrenzen die Anzahl der erstattungsfähigen Sitzungen pro Kalenderjahr (z. B. 30, 50 oder 60 Sitzungen). Wenn dieses Kontingent ausgeschöpft ist, können Sie die Therapie grundsätzlich selbst weiterführen – als Selbstzahler:in. Alternativ kann geprüft werden, ob eine Erweiterung oder Ausnahmeregelung beantragt werden kann. Die Voraussetzungen dafür sind vom jeweiligen Versicherungsvertrag abhängig. Wir beraten Sie gerne zu den Möglichkeiten und unterstützen bei der Antragstellung.
Ja, Sie können jederzeit eine psychologische Beratung in Anspruch nehmen – auch ohne eine psychische Diagnose. Viele Menschen suchen Unterstützung bei belastenden Lebenssituationen, Entscheidungsfragen oder zur persönlichen Weiterentwicklung, ohne dass eine behandlungsbedürftige Störung vorliegt. Bitte beachten Sie jedoch: Beratungsleistungen ohne Diagnose werden in der Regel nicht von privaten Krankenversicherungen oder der Beihilfe erstattet und müssen daher selbst bezahlt werden.
Sollte eine Rechnung nicht fristgerecht bezahlt werden, erinnern wir Sie zunächst freundlich im Rahmen eines Mahnverfahrens. Dabei erhalten Sie zunächst eine Zahlungserinnerung, anschließend – falls notwendig – eine oder mehrere formelle Mahnungen mit neuer Zahlungsfrist. Bleibt auch nach den Mahnungen ein Zahlungseingang aus, behalten wir uns vor, ein externes Abrechnungs- bzw. Inkassounternehmen mit der Forderungsabwicklung zu beauftragen. Damit möchten wir einen transparenten und fairen Umgang mit offenen Rechnungen gewährleisten. Sollten Sie aus persönlichen oder finanziellen Gründen Schwierigkeiten bei der Begleichung haben, sprechen Sie uns bitte frühzeitig an – gemeinsam finden wir in vielen Fällen eine Lösung.
Kostenerstattung bedeutet, dass gesetzlich Versicherte eine psychotherapeutische Behandlung in einer Privatpraxis erhalten können, wenn nachweislich kein Therapieplatz bei kassenzugelassenen Therapeutinnen und Therapeuten verfügbar ist. Die gesetzliche Krankenkasse kann dann ausnahmsweise die Kosten übernehmen.
Voraussetzung ist, dass Sie mehrere erfolglose Anfragen bei Vertragspsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten dokumentieren und nachweisen, dass innerhalb von zumutbarer Zeit (in der Regel 4–6 Wochen) kein Therapieplatz angeboten wurde. Zusätzlich ist eine ärztliche Bescheinigung der Behandlungsnotwendigkeit erforderlich.
Sie dokumentieren Ihre erfolglosen Anfragen bei kassenzugelassenen Praxen, kontaktieren gegebenenfalls die Terminservicestelle, lassen sich eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung ausstellen und reichen dann gemeinsam mit unserer Behandlungszusage einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse ein.
Eine Liste mit dokumentierten Absagen (inkl. Name, Datum, Begründung)
Nachweis der Kontaktaufnahme zur Terminservicestelle
Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung (z. B. vom Hausarzt)
Konsiliarbericht
Bestätigung unserer Praxis zur Aufnahme der Therapie
Es gibt keine gesetzlich festgelegte Frist, aber es empfiehlt sich, den Antrag möglichst zeitnah nach der Diagnose und Dokumentation der Absagen zu stellen. Manche Kassen akzeptieren Nachweise nur, wenn sie nicht älter als drei Monate sind.
Wir unterstützen Sie gerne beim Zusammenstellen der Unterlagen und geben Hinweise für die Formulierung Ihres Antrags. Die Verantwortung für die Antragstellung liegt jedoch bei Ihnen als Versicherte oder Versicherter.
Nein, die Entscheidung liegt im Ermessen der Krankenkasse. Auch bei vollständiger Antragstellung kann es zu Ablehnungen kommen. Eine vorherige Klärung und saubere Dokumentation erhöht jedoch die Erfolgschancen deutlich.
Sie können gegen die Entscheidung Widerspruch einlegen und eine erneute Prüfung beantragen. Alternativ besteht die Möglichkeit, die Therapie als Selbstzahlerin oder Selbstzahler fortzuführen.
Die Bearbeitungszeit variiert je nach Krankenkasse und Auslastung, beträgt aber in der Regel zwei bis sechs Wochen. In dringenden Fällen kann ein Eilantrag sinnvoll sein.
In diesem Fall werden die Kosten nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) privat in Rechnung gestellt. Die Höhe orientiert sich an Sitzungsdauer und Aufwand. Wir informieren Sie vorab transparent über die zu erwartenden Kosten.
Unsere Praxis an der Eilenriede befindet sich in der Kirchröder Straße 87, 30625 Hannover (Stadtteil Kleefeld).
Mit dem Auto:
Sie erreichen uns bequem über den Messeschnellweg (B3). In den umliegenden Straßen stehen Parkmöglichkeiten zur Verfügung.
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
Nutzen Sie die Stadtbahnlinie 4 (Richtung Roderbruch) bis zur Haltestelle „Nackenberg“ oder „Misburg“. Beide Haltestellen sind nur wenige Gehminuten von der Praxis entfernt.
Fahrrad & Fußweg:
Dank der Lage direkt an der Eilenriede sind wir auch
gut mit dem Fahrrad oder zu Fuß erreichbar.
Ja, unsere Praxis ist barrierefrei zugänglich. Der Zugang zu den Räumlichkeiten ist stufenlos möglich, und es stehen barrierefreie Sanitäranlagen zur Verfügung. Wenn Sie besondere Bedürfnisse oder Fragen zur Zugänglichkeit haben, sprechen Sie uns gerne an – wir unterstützen Sie bestmöglich.
Unsere Praxis arbeitet ausschließlich mit vereinbarten Terminen, um jedem Menschen ausreichend Zeit und Ruhe für das Gespräch zu ermöglichen. Ein Besuch ohne vorherige Terminvereinbarung ist daher leider nicht möglich. Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular, rufen Sie uns an oder buchen Sie einen Termin über Doctolib, um einen passenden Gesprächstermin zu vereinbaren. Wir melden uns zeitnah zurück.